Carpevigo AG: Erfolgreiches Freigabeverfahren
Erfolgreiches Freigabeverfahren
Pressemitteilung vom 25.06.2021
Holzkirchen, 25.06.2021. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die in der Abstimmung ohne Versammlung beschlossene Verlängerung der Laufzeit der Anleihe WKN AON3X2 in den Anleihebedingungen vollzogen werden kann. Damit werden die für die Zeit ab dem 01.07.2021 beschlossenen Bedingungen wirksam umgesetzt.
In der Zeit vom 01.02.2021 bis 04.02.2021 hat der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger eine „Abstimmung ohne Versammlung“ durchgeführt. Beschlossen wurde unter anderem eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 30.06.2026, unter Beibehaltung der bisherigen Verzinsung von 1,5% p.a. und weitere Regelungen.
Gegen diese Beschlussfassungen gibt es drei Anfechtungsklagen aus einem Lager von Berufsklägern. Mit Beschluss vom 24.06.2021 hat das Oberlandesgericht München jetzt entschieden, dass diese Anfechtungsklagen dem Vollzug der neuen Regelungen nicht entgegenstehen.
Aufgrund dieser Freigabe kann der gemeinsame Vertreter als Versammlungsleiter nunmehr den Vollzug der Beschlussfassungen in der Globalurkunde veranlassen. Damit tritt für die ab dem 01.07.2021 geltenden Regeln Rechtssicherheit ein. Ob das Freigabeverfahren Auswirkungen auf die laufenden Prozesse hat, wird noch zu prüfen sein. Der Fortgang bleibt abzuwarten.
Die Carpevigo AG bedankt sich bei den Anleihegläubigern für die Unterstützung der Sanierung. Mit der Freigabeentscheidung ist ein wichtiger positiver Schritt gelungen.