Gläubigerversammlungen (GlV)

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COVID-19-Hinweis
Die Durchführung der Gläubigerversammlung ist als eine geschäftliche und nicht-öffentliche Veranstaltung nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen bei Einhaltung entsprechender Vorgaben vor Ort zulässig.

Wandelanleihen, WKN A1MA45: 

Energy Bond I, WKN A1PGWY: 

 

8,25% Inhaberschuldverschreibung 2007—2013, WKN A0N3X2: