Kündigungsmöglichkeit der Anleihen
Carpevigo: Befristete Kündigungsoption
Holzkirchen, 06.12.2022.
Die Carpevigo-Gruppe, Finanzierer von Anlagen und Kraftwerken für die solare Stromerzeugung, erläutert folgend den Stand des Vollzugs der letzten Gläubigerbeschlüsse, die unter anderem eine einmalige ordentliche Kündigungsmöglichkeiten für die Anleiheinvestoren vorsehen. Die Frist für die Kündigungsoption läuft bis 28.2.2023.
Die Bedingungen der Anleihen der Carpevigo-Gruppe sind im Zuge der Beschlüsse im Herbst 2022 grundlegend umstrukturiert und neugestaltet worden. Die Beschlüsse sind bei der Carpevigo Holding AG betreffend die Schuldverschreibungen mit der WKN A1MA45, sowie bei der Carpevigo AG betreffend die Anleihe mit der WKN A0N3X2 zwischenzeitlich vollzogen.
Die Neuregelungen der Anleihebedingungen sehen einen Schuldenschnitt um 60 %, eine Verlängerung der Laufzeit bis zum 30.09.2037 und einen Zinssatz von 3,75 % p.a. vor und sind rechtsverbindlich geworden. Dies bedeutet insbesondere, dass beispielsweise bei einem Nominalkapital von ursprünglich € 100.000,00 eine Schuldverschreibung für den Anleihegläubiger nunmehr noch einen neuen nominalen Wert von € 40.000,00 hat.
Beim Energy Bond I der Carpevigo Holding AG (WKN A1PGWY) hat eine zweite Gläubigerversammlung diesen neuen Regelungen zwischenzeitlich ebenfalls zugestimmt. Der Vollzug in den Anleihebedingungen läuft derzeit und sollte, wie die öffentliche Einladung zur Kündigung des Bonds, ebenfalls noch im Dezember 2022 stattfinden.
Alle Anleihegläubiger haben auf der o.a. Basis des Schuldenschnittes für die von ihnen gehaltenen Anleihen/Schuldverschreibungen ein einmaliges, befristetes Kündigungsrecht. Bei einer Kündigung erhalten sie die Zahlung des neuen Nominalbetrags der Anleihe zzgl. zwischenzeitlich aufgelaufene Stückzinsen ausgezahlt.
Das Kündigungsrecht kann ab der öffentlichen Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 2.12.2022 bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist (zwei Monate zum Monatsende), mithin bis zum 28.02.2023 um 24.00 Uhr, wahrgenommen werden. Diese Frist gilt einheitlich für alle Anleihegläubiger.
Sämtliche Kündigungen wirken einheitlich zum 28.2.2023. Für die Auszahlung ist danach noch eine Bearbeitungsfrist von längstens vier Wochen vorgesehen.
Anleiheinvestoren, die die Kündigungsmöglichkeit nicht wahrnehmen, bleiben in den Anleihen investiert und unterstützen damit auch den weiteren Ausbau der Unternehmensgruppe, die neue Investitionen auf der Grundlage mittel- und langfristiger Ausbauzielen der Erneuerbaren Energie vorantreiben möchte.
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